Allgemeine Buchungsbedingungen
Die Firma Euroyacht d.o.o ist auf die Bereitstellung von aktiven Freizeitdiensten im Nautikbereich spezialisiert und bietet Kunden auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Bedingungen eine Mehr-Tage-Unterkunft auf gewerblichen Schiffen für Urlaubs- und Erholungszwecke an. Allgemeine Charterbedingungen sind Bestandteil des Agenturvertrags sowie des direkt mit uns oder über unsere Partneragenturen abgeschlossenen Chartervertrags.
CHARTERPREIS
Der Charterpreis beinhaltet die Anmietung der Yacht mit ihrer Ausrüstung. Hafengebühren, Registrierung und andere Steuern sowie die Kraftstoffkosten sind nicht inbegriffen. Die Yacht kann nur nach ordnungsgemäßer Zahlung genutzt werden. Bei erheblichen Fehlern bei der Berechnung der Chartergebühr im Chartervertrag haben beide Parteien das Recht, diese Fehler gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne die Gültigkeit des Vertrags selbst zu beeinträchtigen.
ZAHLUNGSPLAN
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50% innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Bestätigung der Reservierung
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die restlichen 50% spätestens 30 Tage/Monat nach Beginn des Charters oder wie im Vertrag definiert
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Wenn der Charterer aus irgendeinem Grund auf den Charter verzichtet, kann er in vorheriger Absprache mit dem Chartergeber seine Rechte und Pflichten auf eine andere Person übertragen. Wenn er dies nicht tut, werden die Stornierungskosten wie folgt berechnet:
- für eine Stornierung bis zu zwei Monate vor Beginn des Service berechnet EY 30% des Gesamtpreises. Der Rest des Geldes wird auf Kosten des Empfängers erstattet.
- bei einer Stornierung bis zu einem Monat vor Beginn der Inanspruchnahme des Service berechnet EY 50% des Gesamtpreises. Der Rest des Geldes wird auf Kosten des Empfängers erstattet.
- bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor Beginn des Services berechnet EY 100% des Gesamtpreises.
- für eine Stornierung nach Übernahme der Yacht behält EY 100% des Gesamtpreises ein und berechnet dem Kunden alle Kosten, die infolge des Verzichts entstehen können.
ALLGEMEINE PF LICHTEN
Der Charterer oder der Yachtführer erklärt, dass er über alle Navigationskenntnisse verfügt und im Besitz eines gültigen Zertifikats zur Führung der Yacht auf offener See sowie eines Zertifikats zur Verwendung des VHF-Funks ist. Wenn der Basenmanager zu dem Schluss kommt, dass der Yachtführer nicht über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, hat er das Recht, die Yacht am Verlassen des Hafens zu hindern. Der Charterer ist verpflichtet, die Yacht mit ihrer Ausrüstung und Inventar pfleglich und gewissenhaft zu behandeln. Er ist verpflichtet, in den Hoheitsgewässern der Republik Kroatien zu segeln (Ausnahmen bedürfen einer besonderen schriftlichen Genehmigung), die Yacht nicht unterzuvermieten oder an Dritte abzugeben, ohne schriftliche Genehmigung des Chartergebers an Wettregatten ohne schriftliche Genehmigung des Chartergebers teilzunehmen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Yacht nicht für kommerzielle Zwecke zu nutzen, keine nicht deklarierten oder verbotenen Gegenstände an Bord zu nehmen, nachts bei unsicheren Wetterbedingungen nicht zu segeln, nicht in für die Navigation verbotenen Gebieten zu segeln, nicht mehr Personen als in der Crew-Liste gemeldet an Bord zu nehmen, die öffentlichen Regeln, Anweisungen und Gesetze zu befolgen. Der Charterer übernimmt die Verantwortung für die Folgen der Nichtbeachtung seiner Verpflichtungen. Im Falle eines Schadens oder eines Ausfalls an der Yacht oder ihrer Ausrüstung ist der Charterer verpflichtet, den Chartergeber umgehend zu informieren und eine der Telefonnummern in der Inventarliste zu verwenden.Der Chartergeber ist verpflichtet, den Schaden oder den Ausfall nach Benachrichtigung zu beheben. Wenn er den Schaden innerhalb von 48 Stunden behebt, hat der Charterer kein Recht auf eine Rückerstattung.Für Schäden, die aufgrund normalen Verschleißs der Yacht und ihrer Ausrüstung entstehen, kann der Charterer die Reparaturkosten bis zur Höhe von 100,00 EUR tragen und wird gegen Vorlage der Rechnung vom Chartergeber erstattet. In diesem Fall ist der Charterer auch verpflichtet, die ausgetauschten Teile vorzulegen. Der Charterer ist verpflichtet, die Behörden und den Chartergeber unverzüglich zu informieren, wenn die Yacht oder ihre Ausrüstung fehlen, die weitere Navigation nicht möglich ist oder wenn die Yacht entsorgt, prämiert oder die weitere Navigation von Behörden oder Dritten untersagt wurde. Im Falle eines Schadens ist der Charterer verpflichtet, den Vorfall der zuständigen Hafenmeisterstelle zu melden und ein Protokoll (Ereignisablauf, Schadensschätzung) für die Versicherungsgesellschaft zu erstellen.
Er ist auch verpflichtet, den Chartergeber so bald wie möglich über das Ereignis zu informieren. Der Charterer ist verpflichtet, ein privates Logbuch zu führen, das im Falle eines Schadens vorgelegt werden muss. Wenn der Charterer die oben genannten Verpflichtungen missachtet, kann er vollständig für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden und unterliegt möglicherweise einer strafrechtlichen Verantwortung. Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, die zu materiellen und strafrechtlichen Konsequenzen des Chartergebers gegenüber Dritten führen, ist der Charterer verpflichtet, die Kosten zu erstatten. Wenn aus irgendeinem Grund die weitere Navigation unmöglich ist oder die Überziehung der Ausschiffungszeit unvermeidbar ist, muss der Charterer den Basenmanager benachrichtigen, um detaillierte Anweisungen zu erhalten. Der Chartergeber stellt alle erforderlichen Navigationsgenehmigungen und Zertifikate zur Verfügung.
ÜBERNAHME DER YACHT
Die Yacht wird vollständig ausgerüstet übergeben, mit vollen, sauberen und trockenen Kraftstoff- und Wassertanks. Es wird erwartet, dass die gleiche Bedingung bei Rückgabe des Schiffes vorliegt. Die Yachten werden dem Charterer zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt. Der Charterer überprüft und bestätigt den Zustand der Yacht und der Ausrüstung gemäß den Bestandslisten des Chartergebers, die von beiden Parteien unterzeichnet werden müssen. Die Bestandsliste ist ein Bestandteil des Chartervertrags, und die darin enthaltenen Bestimmungen sind für beide Parteien verbindlich. Die Übernahme der Yacht ist die Bestätigung des festgelegten Zustands ohne Streit. Der Charterer ist verpflichtet, die nautische Ausrüstung unmittelbar nach Verlassen des Hafens zu testen. Wenn ein Mangel festgestellt wird, ist der Charterer verpflichtet, zum Hafen zurückzukehren, den Mangel zu melden und beheben zu lassen. Andernfalls gilt die Regel für das Schiff "in Ordnung übergeben". Die möglichen verdeckten Mängel des Schiffes oder seiner Ausrüstung, die dem Chartergeber im Moment der Übergabe nicht bekannt sein könnten, sowie Mängel, die nach der Übernahme auftreten könnten, berechtigen den Charterer nicht zur Reduzierung des Charterpreises. Wenn der Charterer die Yacht nicht innerhalb von 48 Stunden übernimmt, ist der Chartergeber berechtigt, den Vertrag aufzugeben. Falls der Chartergeber nicht in der Lage ist, die vereinbarte Yacht zur Verfügung zu stellen, kann er eine andere, mindestens gleichwertige, bereitstellen.
Wenn dies nicht möglich ist, könnte dem Charterer angemessene Unterkunft und Verpflegung für die Wartezeit angeboten werden. Der Charterer hat Anspruch auf Rückerstattung der Chartergebühr für die Tage, an denen er das Schiff nicht genutzt hat.
Wenn der Chartergeber nicht in der Lage ist, dem Charterer innerhalb von 24 Stunden nach der vereinbarten Zeit das identische oder bessere Schiff zur Verfügung zu stellen, hat der Charterer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung der Chartergebühr zu verlangen. Jede andere Entschädigung ist ausgeschlossen (zum Beispiel Reisekosten, Reiseprämien). Wenn Teile der Ausrüstung in einem vorherigen Charter beschädigt oder verloren wurden, ohne dass der Chartergeber davon wusste, hat der Charterer kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Reduzierung der Chartergebühr zu verlangen, wenn die sichere Navigation nicht unmöglich gemacht wird.
YACHTDOKUMENTE
Hiermit bestätige ich, dass ich die gestempelten Yachtdokumente und eine Fotokopie der Yacht-Lizenz erhalten habe. Ich übernehme auch die Verantwortung, diese Dokumente an das Büro von Euro Yacht d.o.o. zurückzugeben. Unterlassung führt zu einer Gebühr von 100,00 €, die ich zu zahlen verpflichtet bin.
DIE RÜCKGABE DER YACHT
Der Charterer gibt die Yacht am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit, sauber und aufgetankt zurück. Nach der Rückgabe erfolgt eine erneute Überprüfung des Bestands und das Unterzeichnen der Checklisten. Der Charterer ist verpflichtet, eventuelle Mängel und Schäden zu melden. Die Schäden am Unterwasserteil unterliegen der Inspektion des Schiffes (seinem Anheben), für die der Charterer die Kosten trägt. Wenn die vereinbarte Rückgabezeit aufgrund schlechten Wetters überschritten wird, trägt der Charterer alle Kosten, die dem Chartergeber durch die verspätete Rückgabe des Schiffes entstehen. Daher wird eine sorgfältige Routenplanung empfohlen. Es wird empfohlen, am Abend vor dem Auschecken zur Basis zurückzukehren. Eine Verlängerung der vereinbarten Auscheckzeit ist nur in Übereinstimmung und mit schriftlicher Zustimmung des Chartergebers möglich. Wenn die Rückgabezeit überschritten wird oder das Schiff in einen anderen als den vereinbarten Hafen zurückgegeben wird, muss der Charterer zusätzlich zur Chartergebühr für jeden begonnenen Kalendertag der Verspätung eine Tageschartergebühr zahlen. Alle 3 Stunden Verspätung bei der Rückgabe des Schiffes werden als halber Tagespreis berechnet. Im Falle einer Verspätung bei der Rückgabe des Schiffes stellt der Chartergeber einen Taucher zur Überprüfung des Unterwasserteils des Rumpfes zur Verfügung, und die Kosten trägt der Charterer. Der Charterer ist verantwortlich für die Rückgabe der Dokumente des Schiffes (Genehmigung, Registrierung usw.) sowie für andere Ergänzungen aus der Schiffsaktenmappe (Liste der Hafenmeisterämter und ähnliches). Bis zum Zeitpunkt des ordnungsgemäßen Auscheckens gilt das Schiff als vom Charterer genutzt.
SICHERHEITSKAUTION
Die Sicherheitskaution wird beim Check-in in BARGELD oder Kreditkarten (VISA oder MASTERCARD) hinterlegt. Die Sicherheitskaution wird in voller Höhe nach der Rückgabe des Schiffes ohne Schäden, mit vollem Tank, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückerstattet. Der Charterer ist verantwortlich für verlorene oder beschädigte Teile der Yacht oder ihrer Ausrüstung sowie für seine eigenen oder die Fehler von anderen Personen für die Schäden und die Kosten für deren Behebung oder kurz gesagt für den Zustand der Checkliste. In diesem Fall behält der Chartergeber den Betrag für den Kauf oder die Reparatur der Ausrüstung oder des Schiffes von der Sicherheitskaution ein. Die Sicherheitskaution beschränkt nicht die Haftung des Charterers, was bedeutet, dass, wenn der Schaden, der vom Charterer verursacht wird, mehr als 1.600 € (oder der Betrag der Sicherheitskaution) beträgt und es vom Hafenmeister oder der Versicherungsgesellschaft festgestellt wird, dass der Charterer den Schaden absichtlich oder grob fahrlässig verursacht hat (er/sie war betrunken, als der Unfall passierte), wird die Versicherungsgesellschaft den Schaden nicht decken, sondern der Schaden wird vollständig vom Charterer erstattet, auch wenn er den Betrag der Sicherheitskaution überschreitet.
Sicherheitskaution für ELAN YACHTS
- ELAN 40 - 1.800,00 €
- ELAN 45 - 2.000,00 €
- ELAN 45.1 - 2.200,00 €
- ELAN 50 - 2.500,00 €
Sicherheitskaution für LAGOON CATAMARANS
- Lagoon 450F - 3.000,00 €
- Lagoon 42 - 2.800,00 €
- Lagoon 40 - 2.800,00 €
Anstelle der regulären Sicherheitskaution kann der Charterer eine Schadensverzichtserklärung wählen, vorausgesetzt, der Chartergeber wird mindestens eine Woche vor Beginn des Charter informiert.
SCHADENSVERZICHT
Es handelt sich um einen nicht erstattungsfähigen Betrag, der per Banküberweisung an Euro Yacht d.o.o. bezahlt werden muss, vor Ort per Kreditkarte oder in bar (Euro). Wenn eine Schadensverzichtserklärung bezahlt wurde, ist es nicht obligatorisch, die volle Sicherheitskaution zu hinterlegen.
Die Schadensverzichtserklärung umfasst nicht die Kosten für Kraftstoff, verstopfte Toiletten (bar 100,00 €/Toilette), Fahrlässigkeit, Vandalismus, Verlust des Dinghy, Verlust des Außenbordmotors, Verlust des Ankers und der Kette, zerrissene Segel (aufgrund von Fahrlässigkeit) und Schäden an Gennakern.
Schadensverzicht ist nicht für Regatta-Charters und Lagoon-Katamarane verfügbar!
Schadensverzicht für ELAN YACHTS
- ELAN 40 - 300,00 € nicht erstattungsfähig + 500,00 € erstattungsfähig
- ELAN 45/45.1 - 350,00 € nicht erstattungsfähig + 600,00 € erstattungsfähig
- ELAN 50 - 400,00 € nicht erstattungsfähig + 700,00 € erstattungsfähig
VERSICHERUNG
Rumpf, Mast, Maschinerie und die Ausrüstung sind versichert. Die Versicherung deckt Zusammenstöße, Kollisionen, Ölverschmutzung und das Entfernen der Yacht aus dem Wasser. Personen an Bord sind versichert. Schäden, die absichtlich verursacht wurden oder grobe Fahrlässigkeit darstellen, sind ausgeschlossen. Bei Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt oder akzeptiert werden, ist der Charterer verpflichtet, die Kosten gemäß den geltenden Bedingungen für Rumpf und Maschinerie bis zur vollen Schadenshöhe zu tragen. Bei grober Fahrlässigkeit und/oder dem Verlust eines oder mehrerer Ausrüstungsteile trägt der Charterer die Kosten in voller Höhe des entstandenen Schadens.
Schäden, die durch die Prämien gedeckt sind und nicht unverzüglich der Versicherung gemeldet werden, werden gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht anerkannt. In diesem Fall ist der Charterer persönlich für die vollständige Schadenshöhe verantwortlich, die durch Nichtmeldung oder verzögerte Meldung des Schadens verursacht wurde. Schäden an den Segeln sind nicht versichert, und in jedem Fall trägt der Charterer die Kosten, es sei denn, die Schäden an den Segeln sind auf normalen Verschleiß oder den Bruch des Masts zurückzuführen. Schäden am Motor, die durch Ölmangel verursacht wurden, sind ebenfalls nicht durch die Versicherung abgedeckt. Daher ist der Charterer verpflichtet, den Ölstand des Motors täglich zu überprüfen.
BESCHWERDEN
Nur schriftliche Beschwerden, die von beiden Parteien unterzeichnet und unmittelbar nach der Rückkehr und Übergabe des Schiffes eingereicht werden, werden berücksichtigt.
ERGÄNZUNGEN ZUM VERTRAG
Mündliche Vereinbarungen sowie Vertragszusätze sind nur relevant, wenn sie von EURO YACHT d.o.o. schriftlich genehmigt werden.
SCHIEDSGERICHT
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien versuchen, eine einvernehmliche und für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Wenn der Konflikt oder das Missverständnis auf diese Weise nicht beigelegt werden kann, ist das Gericht von Zagreb das zuständige Gericht, das das kroatische Recht anwendet.